Der Identifizierung des Tatverdächtigen gingen monatelange verdeckte Ermittlungen voraus. Anlässlich der Durchsuchung konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer, Datenträger sowie geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt werden.
Darüber hinaus gelang es, den Server, über den die Plattform betrieben wurde, zu lokalisieren und zu beschlagnahmen. Auf die Webseite der Plattform wurde ein Sicherstellungsbanner hochgeladen.
Der Beschuldigte ist am 09. Juni 2017 dem Haftrichter am Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt worden, der einen bereits erlassenen Haftbefehl des Amtsgerichts Gießen wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Waffen und Betäubungsmitteln verkündet hat. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
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