Als Gast hast du nur eingeschränkten Zugriff!
Du bist nicht angemeldet und hast somit nur einen sehr eingeschränkten Zugriff auf die Features unserer Community.
Um vollen Zugriff zu erlangen musst du dir einen Account erstellen. Der Vorgang sollte nicht länger als 1 Minute dauern.
- Antworte auf Themen oder erstelle deine eigenen.
- Schalte dir alle Downloads mit Highspeed & ohne Wartezeit frei.
- Erhalte Zugriff auf alle Bereiche und entdecke interessante Inhalte.
- Tausche dich mich anderen Usern in der Shoutbox oder via PN aus.
Wohngeld
Erstellt von
Dr. p0rk
, 15.10.2014 14:49
#1
Geschrieben 15 October 2014 - 14:49 Uhr
Mir ist die Tage mal was durch den Kopf geganngen.
Person A wohnt mit Person B in einer WG. Beider Personen stehen im Mietvertrag.
Person A wird arbeitslos und weil das ALG nicht reicht möchte er noch Wohngeld beantragen.
Sein Anteil an der Warmmiete beträgt 230?‚¬.
Was wäre jetzt wenn Person A und Person B einen Vertrag aufsetzten, das ich bei Person B zur Untermiete wohne und mein Mietanteil bei z.B 350?‚¬ liegen würde und so mehr Wohngeld bekäme.
Wenn ich damit zum Amt gehe, wissen die doch eig nicht das beide im richtigen Mietvertrag stehen oder?
Was denkt ihr darüber?
Person A wohnt mit Person B in einer WG. Beider Personen stehen im Mietvertrag.
Person A wird arbeitslos und weil das ALG nicht reicht möchte er noch Wohngeld beantragen.
Sein Anteil an der Warmmiete beträgt 230?‚¬.
Was wäre jetzt wenn Person A und Person B einen Vertrag aufsetzten, das ich bei Person B zur Untermiete wohne und mein Mietanteil bei z.B 350?‚¬ liegen würde und so mehr Wohngeld bekäme.
Wenn ich damit zum Amt gehe, wissen die doch eig nicht das beide im richtigen Mietvertrag stehen oder?
Was denkt ihr darüber?
-----BACK AGAIN!-----
#2
Geschrieben 15 October 2014 - 16:00 Uhr
#3
Geschrieben 15 October 2014 - 16:06 Uhr
Wenn die wirtschaftliche Situation es nicht anders zulässt, ist ein Untermieter immer erlaubt. Das kann kein Vermieter verbieten. An Verträgen kannst du aufsetzten was du willst, aus erfahrung weiss ich, das es das Amt einen Scheiss interessiert wer das jetzt wirklich der Vermieter ist. Du kannst auch nen Mietvertrag mit ner falschen Wohnungsgröße angeben um den Maximalbetrag zu erhalten
#4
Geschrieben 15 October 2014 - 16:12 Uhr
Wenn die wirtschaftliche Situation es nicht anders zulässt, ist ein Untermieter immer erlaubt. Das kann kein Vermieter verbieten. An Verträgen kannst du aufsetzten was du willst, aus erfahrung weiss ich, das es das Amt einen Scheiss interessiert wer das jetzt wirklich der Vermieter ist. Du kannst auch nen Mietvertrag mit ner falschen Wohnungsgröße angeben um den Maximalbetrag zu erhalten
Nein, ist verbindlich geregelt in ?§ 540 Abs 1 BGB.
Recht hast du aber, dass mann unter Uständen aus wirtschaftlichen Gründen ein Recht darauf hat, einen Untermietvertrag abschließen zu können.
MfG
#5
Geschrieben 15 October 2014 - 16:18 Uhr
Okay ich habe mir das mal durchgelesen und im Gesetzestext steht exakt das drin. Der DMB sagt aber ganz klar, das ein Kündigung wegen weitervermietung aus wirtschaftlichen Gründen vor keinem gericht standhalten wird... ich frage mich wirklich wozu die Gesetzte da sind wenn sie im selben Atemzug wieder ausgehebelt werden.
Thema | Forum | Themenstarter | Statistik | Letzter Beitrag |
---|