03) Ich habe einen Verdacht gegen einen Nutzer Ihres Dienstes. Kann ich eine Verfolgung beantragen? Posted by Uli Brügmann on 27 July 2012 10:32 AM Nein. Wir sind nur ein Diensteanbieter. Weder stehen wir au??erhalb des Rechtssystems noch können wir uns gar über geltendes Recht erheben. Liegt keine richterliche Anordnung zur Herausgabe von Daten vor, wäre eine diesbezügliche Tätigkeit ein Versto?? gegen rechtliche Bestimmungen.
Es gibt allerdings auch im Falle einer richterlichen Anordnung keine Möglichkeit, einen Nutzer unseres Netzwerks zu identifizieren. Die gleichen Mechanismen, die unbescholtene Bürger, Journalisten und andere vor Datenspionage und Schlimmerem schützen, machen es uns unmöglich, einen vermeintlich kriminell tätigen Anwender zu identifizieren oder nachzuverfolgen, was innerhalb der durch uns vermittelten Netzwerkverbindungen geschieht.
Es besteht einzig die theoretische Möglichkeit, über eine richterliche Anordnung eine Fangschaltung zu erwirken, um das
künftige Surfverhalten eines Kontos aufzuzeichnen (beispielsweise zur ??berwachung der Aktivitäten einer Terrorzelle). Solche Vorgänge bedürfen allerdings neben der richterlichen Anweisung die ??bermittlung einer Einwahl-IP oder der Login-Daten durch die zuständigen Ermittlungsbehörden. In der Praxis ist diese theoretische ??berlegung allerdings nahezu bedeutungslos und wurde bei uns auch noch nie angewendet.