Um auf Mobilgeräten möglichst spezifische Werbung auszuliefern, hat der iPhone-Hersteller ein System unterbreitet, das das Guthaben des Nutzers berücksichtigt. So erhalte dieser nur Anzeigen für Produkte, die er sich auch leisten kann.
Apple erwägt einem
zufolge, den Kontostand des Nutzers zu prüfen, um Werbung auf Mobilgeräten möglichst gezielt auszuliefern. Mit dieser Information sei es möglich, nur Anzeigen für Produkte einzublenden, die sich der Empfänger tatsächlich leisten kann. Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass auf die Werbebotschaft reagiert werde und es zum Kauf komme, betont der iPhone-Hersteller.Um das Guthaben zu ermitteln, könne beispielsweise der Status einer Pre-Paid-Karte abgefragt werden oder das Abrechnungssystem eines Mobilfunkanbieters herangezogen werden, schlägt Apple vor. Alternativ lasse sich der Kreditstatus bei der Bank oder einem Kreditkartenanbieter abfragen. Auch aus vorausgehenden Einkäufen des Nutzers könne man den Guthabenstatus ermitteln.
Zahlungen mit Apple Pay "privat"
Die Bezahlung kann dem Patentantrag zufolge direkt von Smartphone oder Tablet aus erfolgen, beispielsweise über einen integrierten Bezahldienst †“ oder über Dritte wie Paypal oder die Mobilfunkrechnung des Netzbetreibers.
Mit Apple Pay betreibt Apple inzwischen einen hauseigenen Bezahldienst, der sich auch für Transaktionen innerhalb von
einsetzen lässt. Der Konzern betont, dass alle Zahlungen mit Apple Pay "privat" sind und nicht gespeichert werden. Der Patentantrag 20150199725 wurde im Frühjahr 2015 neu eingereicht, er stammt ursprünglich aber bereits aus dem Jahr 2008.
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